Kriterien der gesetzlichen Rente
Das Hauptkriterium für die gesetzliche Rente ist die Lebensarbeitszeit und das dabei erzielte Einkommen. Die Ausbildungszeiten werden nur noch bis zu acht Jahren berücksichtigt. Ab dem Jahr 2009 wirkt sich das dann nicht einmal mehr rentensteigernd aus. Sondern Ausbildungszeiten werden lediglich zum Erreichen der Mindestversicherungszeit herangezogen. Diese beträgt 35 Jahre. Anders verhält es sich mit Pflegezeiten für Familienangehörige, Berufsausbildungszeiten und Wehr- und Zivildienstzeiten. Da diese als wirtschaftlich und gesellschaftlich wertvoll angesehen werden, erhöhen diese Ihren Rentenanspruch.
Die Berechnung der gesetzlichen Rente
Die Rente wird nach einer komplizierten Rentenformel berechnet. Basis für die Berechnung sind die Entgeltpunkte. Dabei entspricht ein Entgeltpunkt dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten. Ausserdem wird die Rente dann von Jahr zu Jahr mehr besteuert, bis dann im Jahr 2040 die vollen 100 Prozent erreicht sind.
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