Die Rürup-Rente
Die freiwillige Zusatzrente, auch Rürup-Rente genannt, bekannt auch als Leibrente oder Basisrente. Die Rürup Rente wird wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung als monatliche Rente ausgezahlt. Die Rürup Rente ist weniger für Geringverdiener und nicht Berufstätige geeignet, sondern für Selbstständige und Angestellte mit hohen Einkommen. Deshalb können bis zu 20.000 Euro pro Person und Jahr in die Rürup Rente einbezahlt werden, die sich dann auch steuerwirksam auswirken. Absetzbar sind davon maximal 12.000 Euro. Im Jahr 2007 beginnend mit 64 Prozent, wobei der Satz um 2 Prozent pro Jahr steigt, bis 100 Prozent erreicht sind. Beginnend mit 2007 wäre das dann das Jahr 2025. Der Vertrag muss dabei die folgenden Bedingungen erfüllen, um steuerlich begünstigt zu werden:
- Eine Leibrente, die nicht vor dem 60. Lebensjahr beginnt muss ein Leben lang gezahlt werden
- Die gezahlte Leistung darf weder vererblich, veräußerbar, beleihbar und kapitalisierbar sein
- Dabei stehen 2 verschiedene Anlagemöglichkeiten zur Verfügung: entweder klassisch oder fondsgebunden.
Besonderheiten der Rürup Rente. Die Beiträge können nicht gepfändet werden. Ausserdem existiert kein Kapitalwahlrecht, was bedeutet, dass die Rürup Rente nur auf Rentenbasis ausbezahlt wird. Zusätzlich kann ein Hinterbliebenenschutz optional vereinbart werden.